Vollkaskoversicherung

Vollkaskoversicherung: erweiterter Schutz für das eigene Auto

versicherungsbueroNeben der Haftpflichtversicherung hat jeder Fahrzeugbesitzer ebenfalls die Möglichkeit, seinen Wagen freiwillig mit einer Vollkaskoversicherung zu schützen. Allerdings existieren bei den diversen Versicherungen oftmals deutliche Differenzen, was beispielsweise die Höhe der Beiträge und die Leistungen der Vollkaskoversicherung angeht. Da die Vollkaskoversicherung teurer als die Teilkaskoversicherung ist, wird sie häufig bei neuen Wagen gewählt.

Versicherte Schäden in der Vollkaskoversicherung

Zunächst einmal sind in der Vollkaskoversicherung alle Schäden inkludiert, die ebenfalls in der Teilkaskoversicherung enthalten sind. Doch die Leistungen der Vollkaskoversicherung gehen noch um einiges weiter. So zahlt diese ebenfalls bei selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Wagen. Ebenso kommt die Vollkaskoversicherung bei Fahrerflucht auf, und wenn es sich bei dem Unfallgegner um eine nicht haftbare Person handelt. Das gilt ebenso wie bei einer Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners. Doch auch bei Schäden aufgrund von bös- oder mutwilligen Handlungen dritter Personen ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Hier muss jedoch bedacht werden, dass für einen Unfall generell vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dieser muss von außen, unmittelbar, plötzlich und mit mechanischer Gewalt erfolgen. Das Ereignis des Schadens muss somit direkt auf das Auto eingewirkt haben. Zudem darf die Entstehung der Beschädigung nicht aufgrund eines inneren Vorgangs erfolgt und in einem recht kurzen Zeitraum geschehen sein. Außerdem ist es bei der Vollkaskoversicherung wichtig, dass der Schaden entweder durch Druck oder Zug zustande gekommen ist.

Vollkaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung

versicherungwechselnEbenso wie bei der Teilkaskoversicherung ist es bei der Vollkaskoversicherung möglich, einer Selbstbeteiligung zuzustimmen. Auch hier hat man in der Regel die Wahl zwischen verschiedenen Beträgen. Tritt ein Schadensfall ein, muss der Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag selbst bezahlen. Den Rest übernimmt im Versicherungsfall die Assekuranz. Ob man sich für oder gegen eine Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung entscheidet, bleibt jedem Versicherungsnehmer selbst überlassen. Allerdings sollte ebenfalls bedacht werden, dass sich bei einer Selbstbeteiligung der Beitrag für die KFZ Versicherung verringert.