Autoversicherung kündigen

Autoversicherung kündigen: von der regulären Kündigung zum Sonderkündigungsrecht

mannamrechnerEine Autoversicherung kündigen zu wollen, kommt normalerweise bei jedem Fahrzeugbesitzer irgendwann einmal vor. Der Wunsch kann beispielsweise entstehen, wenn ein Schaden nicht oder nur teilweise zur Zufriedenheit des Versicherungsnehmers abgeklärt wurde oder wenn die Beiträge schlichtweg zu hoch ausfallen. Beim Autoversicherung kündigen ist es jedoch ratsam, sich bereits vorab nach einer neuen Assekuranz umzusehen. Schließlich dürfen nur Fahrzeuge, die wenigstens eine Haftpflichtversicherung besitzen, auf deutschen Straßen unterwegs sein. Hilfreich bei der Wahl einer neuen KFZ Versicherung ist beispielsweise unser Versicherungsvergleich. Denn damit können Sie schnell und einfach die jeweiligen Angebote untereinander vergleichen.

Autoversicherung kündigen zum Ablauf des Versicherungsjahres

Eine Autoversicherung kündigen zu wollen, kann regulär zum Ende eines Versicherungsjahres geschehen. Um welches Datum es sich hier genau handelt, erkennt der Versicherungsnehmer ganz einfach durch einen Blick auf die Police. Oftmals fällt das Ende des Versicherungsjahres jedoch auf den 31. Dezember. Man muss aber darauf achten, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Diese beträgt in der Regel einen Monat. Somit muss hier beim Autoversicherung kündigen das dementsprechende Schreiben allerspätestens am 30. November bei der Versicherung abgeben.

Autoversicherung kündigen: Auch dank dem Sonderkündigungsrecht möglich

mannundfrauamrechnerZusätzlich zu der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist kann der Versicherungsnehmer beim Autoversicherung kündigen aber auch von einigen Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen. Sollte die Versicherung beispielsweise den Beitrag erhöhen, dann ist eine Sonderkündigung möglich. Ändert die Versicherung die vertraglichen Bedingungen oder die Regional- und/oder Typklassen, kann man ebenfalls die Autoversicherung kündigen. Steht ein Fahrzeugwechsel oder sogar eine erste Zulassung von einem Auto an, dann ist es sogar möglich, ohne Kündigungsfrist die Assekuranz zu wechseln. Außerdem hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Autoversicherung kündigen zu wollen, wenn ein Schadenfall eintritt. Dazu ist es hier vollkommen gleichgültig, ob die Versicherung den Schaden bezahlt oder nicht. Sobald die Bearbeitung des Schadens abgeschlossen ist, kann man die Autoversicherung kündigen. Somit besitzen die Versicherungsnehmer auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist einige Möglichkeiten, um die Assekuranz zu wechseln.