Autoversicherung wechseln

Autoversicherung wechseln: Gründe, Kündigung und Sonderkündigungsrecht

frauinautoDer Wunsch, die Autoversicherung wechseln zu wollen, kann aus den unterschiedlichsten Gründen heraus entstehen. Zu den häufigsten Wechsler-Gründen gehören sicherlich hohe Beiträge sowie ein unzureichender Service.

Neue Vergünstigungen sorgen für bessere Konditionen

Da in der KFZ Versicherung ein harter Preiskampf herrscht, werben viele Anbieter mit immer neuen Vergünstigungen. So kann es durchaus der Fall sein, dass vergleichbare Neukundenverträge deutlich günstiger ausfallen, als die Beiträge der länger bestehenden Verträge. Somit ist es kaum verwunderlich, dass viele Fahrzeugbesitzer im Laufe ihres Lebens immer einmal wieder die Autoversicherung wechseln möchten. Allerdings sollte man beim Autoversicherung wechseln nicht einfach zu dem nächstbesten Angebot greifen. Wesentlich besser ist es, unseren Tarifvergleich zu nutzen, um auf diese Weise beim Autoversicherung wechseln zu einem wirklich günstigen Angebot zu gelangen, dass auch durch seine Leistungen überzeugt. Dadurch fällt das Vorhaben „Autoversicherung wechseln“ wesentlich leichter.

Autoversicherung wechseln: reguläre Kündigung

Generell kann jeder Autobesitzer seine KFZ Versicherung zum Ablauf des in der Police festgelegten Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Assekuranzen ist das Ende des Versicherungsjahres immer auf den 31.12. festgelegt. Jedoch muss die Kündigung normalerweise einen Monat früher, also in diesem Fall bis spätestens zum 30.11. vorgelegt werden.

Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts

frauundmannNeben der regulären Kündigungsfrist, die beim Autoversicherung wechseln beachtet werden muss, gibt es zusätzlich einige Sonderkündigungsrechte. So kann der Versicherungsnehmer zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung die Autoversicherung wechseln. Aber auch bei einer von der Assekuranz vorgegebenen Änderung der Typ- und Regionalklassen sowie der Vertragsbedingungen hat der Versicherungsnehmer das Recht, ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Bei der ersten Zulassung sowie bei einem Wechsel des Fahrzeugs kann man die Autoversicherung wechseln, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Dazu ist es im Falle eines Schadens vollkommen irrelevant, ob die Assekuranz den Schaden anerkannt hat oder nicht: Der Versicherungsnehmer hat das Recht nach der Schadensbearbeitung innerhalb von einem Monat die Autoversicherung wechseln zu können.