Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung: besonderer Schutz für Fahrer und Mitfahrer

frauamrechnerBei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung, welche die gesetzliche Haftpflichtversicherung auf effektive Weise ergänzt. Der Vorteil hierbei ist, dass die Insassenunfallversicherung bezahlt, ganz gleich, wer die Schuld an einem Unfall trägt. In der Insassenunfallversicherung sind nicht nur der Fahrer, sondern ebenfalls die Mitfahrer versichert. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn der Fahrer selbst die Schuld an dem Unfall trägt, dennoch die Leistungen der Insassenunfallversicherung in Anspruch genommen werden können. Doch es gibt noch einen weiteren Vorteil bei der Insassenunfallversicherung: Sie tritt selbst dann ein, wenn der eigentliche Verursacher des Unfalls den Schaden nicht begleichen kann oder wenn dieser nicht versichert ist. Das ist zum Beispiel bei Tieren oder auch Kindern der Fall. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb von Europa sämtliche Unfälle versichert sind, die sich beim Ein- und Aussteigen sowie währender Fahrt und beim Be- oder Entladen ereignen.

Eine Versicherung, zwei Optionen

Der angehende Versicherungsnehmer kann bei Abschluss der Insassenunfallversicherung zwischen dem Pauschal- und Platzsystem wählen. Beim Pauschalsystem sind alle Plätze, die sich im Auto befinden, versichert. Beim Platzsystem dagegen nur einige bestimmte Plätze. Unfälle mit Todesfolgen sind bei der Insassenunfallversicherung ebenfalls versichert. Bei Kindern gilt in der Regel eine vertragliche vereinbarte, begrenzte Auszahlungssumme. Ist der Unfall die Ursache einer Invalidität eines der Insassen, dann entscheidet hier die Schwere der Beeinträchtigung, welcher Betrag beziehungsweise Prozentsatz ausbezahlt wird. Sind Personen zum Zeitpunkt des Unfalls mitgefahren, die bereits ihr 65. Lebensjahr vollendet haben oder auch schon älter sind, dann bezahlt die Assekuranz die anfallenden Beträge als Rente aus.

Ausgeschlossene Leistungen der Insassenunfallversicherung

werkstattDoch es gibt auch Schäden, bei denen eine Leistung der Insassenunfallversicherung komplett ausgeschlossen ist. So zahlt diese beispielsweise dann nicht, wenn es sich um vorsätzlich herbeigeführte Schäden handelt. Doch auch beim Fahren mit Alkohol sowie bei einer Nutzung des Wagens durch einen unberechtigten Fahrer schränkt die Insassenunfallversicherung ihre Leistungen ein oder schließt sie vollständig aus.