Teilkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung: für Schäden am eigenen PKW

unfallfeuerwehrZusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung können Fahrzeugbesitzer auf Wunsch ebenfalls eine Teilkaskoversicherung abschließen. Die Teilkaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Somit obliegt es jedem Fahrzeughalter selbst zu entscheiden, ob er eine Teilkaskoversicherung abschließt. Dabei kommt die Teilkaskoversicherung für Schäden auf, die am eigenen PKW entstanden sind. Allerdings existieren zwischen den diversen Angeboten der Assekuranzen oftmals große Unterschiede, hinsichtlich der versicherten Leistungen und der zu bezahlenden Beiträge.

Versicherte Risiken der Teilkaskoversicherung

In der Regel kommt die Teilkaskoversicherung zum Tragen, wenn das Fahrzeug unverschuldet entwendet wurde. Doch auch bei Schäden durch Naturgewalten, wie etwa Überschwemmungen, Hagel und Sturm tritt sie ein. Ebenfalls ein Fall für die Teilkaskoversicherung sind Zusammenstöße mit Haarwild, Explosionen, Brände, Glasbruch und Diebstahl mit Einbruchdiebstahl. Allerdings sollte man sich unbedingt vor Vertragsabschluss bei der Teilkaskoversicherung darüber informieren, welche Schäden genau mitversichert sind. So ist es zum Beispiel normalerweise der Fall, dass Schäden, die von Federwild verursacht werden, nicht abgedeckt sind. Dazu verlangen die Versicherungen bei einem Unfall mit Wild zumeist eine Wildschaden-Bescheinigung. Diese stellt die Polizei oder auch der betreffende Jagdwächter aus.

Die Teilkaskoversicherung und die Selbstbeteiligung

Die Versicherungen berücksichtigen bei der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt. Allerdings hat man hier die Wahl bezüglich der Höhe der Selbstbeteiligung. In der Regel kann hier gewählt werden zwischen 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro. Ebenso ist es möglich, die Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, umso weniger Beitrag muss bezahlt werden. Tritt jedoch ein Schadenfall ein, dann muss der Versicherungsnehmer die jeweilige Selbstbeteiligung natürlich auch bezahlen.

Erst anrufen, dann reparieren

verkehrsschildEntsteht am Fahrzeug ein Schaden, der in der Teilkaskoversicherung abgesichert ist, sollte man jedoch nicht sofort zu einer Werkstatt fahren und eine Reparatur durchführen lassen. Wesentlich besser ist es, vorher die Versicherung anzurufen und abzuklären, ob der Schaden durch einen KFZ-Sachverständigen, der von der Assekuranz beauftragt wird, aufgenommen werden muss.